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GEMA-Gebühren


Was ist GEMA-pflichtig?
GEMA- (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfätigungsrechte) Gebühren müssen von einem LanParty-Veranstalter gezahlt werden, sobald auf der Party in irgendeiner Form GEMA-geschütze Musik, oder GEMA-geschütztes Bildmaterial vor der Öffentlichkeit wiedergegeben wird.
Das kann z.B. Hintergrundmusik sein, das kann ein Kinotrailer auf dem Beamer sein, das kann ein Intranetradiostream sein, oder das kann sogar die Trailermusik eines Lan-Party-Videos sein. Auch für eine Live-Band, oder eine Liveübertragung von Musik aus dem Fernsehn, müssen die Gebühren bezahlt werden.


Was ist nicht GEMA-pflichtig?
Wenn hingegen nur eigene und nicht bei der GEMA angemeldete Videos und Musik wiedergegeben wird, sind keine GEMA Gebühren notwendig. Beispiele hierfür sind: Die Beamerübertagung von Spielen auf der LAN (z.B. Das CS-Finale), oder das zeigen eines LanParty-Trailers indem jedoch keine GEMA-geschützte Hintergrundmusik läuft.

Wie ihr seht, muss man für die meiste Art von Unterhaltung über den Beamer GEMA-Gebühren zahlen, daher sollte jede LanParty, die einen Beamer verwendet dies auch tun.
LanPartys, welche hingegebn keinen Beamer verwenden und das Mikrofon nur für Durchsagen verwenden brauchen die Gebühren nicht zu zahlen.


Wie teuer sind die GEMA-Gebühren?
Hier gibt es leider extreme Unterschiede, je nach Art der Veranstaltung und nach Bezirk, sodass eine pauschalte Aussage hier schlecht möglich ist.
Oft werden LanPartys von der zuständigen Direktion als "Sportveranstaltung" eingestuft. Diese Einstufung hängt jedoch wie gesagt von der jeweiligen Direktion ab und kann sich je nach dem unterscheiden.
Bei einer Sportveranstaltung hängt es nun auch wieder davon ab, wie die Musik auf der Veranstaltung genutzt wird. Hier wird zwischen folgenden 3 Kategorien unterschieden:

    a) Sportveranstaltungen bei denen Musik integrierter oder unverzichtbarer Bestandteil ist (Bsp. Eiskunstlauf, Rhythmische Sportgymnastik, Tanzen, Body Building)
    b) Sportveranstaltungen in Verbindung mit Musikdarbietungen (z. B. bei Programmpunkten wie Cheerleader oder Moderationen etc.), sofern der sportliche Wettkampf im Vordergrund steht
    c) Sportveranstaltungen mit lediglich musikalischer Umrahmung (vor Beginn, am Ende, bzw. in den Pausen der Veranstaltung), sofern die Zeitdauer der Hintergrundmusikwiedergabe insgesamt 30 min nicht übersteigt, nicht während des Wettkampfes erfolgt und nicht zur Untermalung zusätzlicher Programmpunkte wie Cheerleader oder Moderationen dient.
    Im Orginal: http://www.gema.de/cgi-bin/mediadownload?dir=de%2fad_tarife&file=m-u.pdf

Kategorie C würde je nach Besucherzahl folgende Preise haben:
bis zu 500 Besucher: EUR 15,30
bis zu 1.000 Besucher: EUR 30,60
je weitere angefangene 1.000 Besucher: EUR 15,30

Kategorie B kostet hingegen bereits:
bis zu 1.000 Zuschauer EUR 105,40
bis zu 2.000 Zuschauer EUR 171,60
bis zu 3.000 Zuschauer EUR 235,50

Kategorie A wird für LanPartys wohl eher nicht in Frage kommen. Wer sich dennoch dafür interressiert, kann unter obenstehendem Link eine Tabelle mit genauen Angaben finden.
Eine Liste aller Tarife, für jegliche Art von Veranstaltung befindet sich hier:
http://www.gema.de/kunden/direktion_aussendienst/tarife/index.shtml

Wie Anhand der beiden Kategoriebeispiele oberhalb zu sehen ist, sollte man sich also gut überlegen, ob man die Musik zur Untermahlung von Programmpunkten verwendet, oder nicht. Denn dadurch kann es bei unter 1000 Teilnehmern bis zu ca. EUR 80.-- mehr kosten.


Kontaktadressen
Für was auch immer man sich entscheidet, man sollte auf jeden Fall mal bei der entsprechenden Direktion Anrufen und schildern, was man genau veranstaltet und was man alles an Medienmaterial wiedergeben möchte. Dann erfährt man auch, ob man überhaupt als Sportveranstalung eingestuft wird und kann sich auch beraten lassen, welche Programmpunkte man wohl besser umgestaltet um Geld zu sparen.

Eine Liste mit Telefonnummern und Anschrift der Bezirke gibt es unter
http://www.gema.de/wirueberuns/bezirksdirektionen/adressen.shtml


Wiedergabe von Kinofilmen
Bei der Wiedergabe von Kinofilmen ist zusätzlich zur GEMA-Gebühr auch noch die Lizens wichtig.
Denn die Wiedergabe eines Kinofilmes und ähnlichem, kann einem nur der jeweilige Rechteinhaber (Filmverleih, Produktionsfirma, usw.) erlauben, bzw. jemand der dieses Recht übertragen bekommen hat (z.B. Videotheken die Filme auch für öffentliche Vorführungen verleihen).
Leiht man sich in einer Videothek eine öffentliche Vorführversion aus, so sollte man sich dazu auch unbedingt die Lizenz aushändigen lassen. Zum einen deswegen, das man sicher ist, dass die Videothek dazu berechtigt ist Videofilme für öffentliche Veranstaltungen bereit zu stellen und zum anderen dafür, dass man auf der Party selbst etwas zum Vorlegen hat, falls man dazu aufgefordert wird.


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Kommentare     Seite: [0] [1]
02. Mar. 2007 - 07:34 erstellt von Scoby
Was deine Teilnehmer "ausstrahlen" ist erstmal egal. Es bist ja nicht du, der das anbietet... Ich denke du musst keine GEMA zahlen. Ein ISP muss ja auch keine GEMA-Gebühren abführen weil auf einem Server in seinem Netz ein Internetradio läuft...

Scoby

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