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Warum sind so viele Lan-Partys ab 18 Jahren?
Das Problem liegt nicht nur darin (wie von vielen vermutet), dass Jugendliche unter 18 Jahren bestimmt Spiele nicht spielen dürfen, sondern auch darin, dass Jugendliche unter 18 Jahren ohne erziehungsberechtigte Begleitperson nach dem Gesetz eine Ausgangssperre nach 24.00 Uhr haben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren liegt diese sogar schon bei 22.00 Uhr.
Außerdem dürfen nicht Volljährige, wie bereits oberhalb erwähnt, keine von der BPjM indizierten Spiele spielen.


Warum ist das mein Problem als Veranstalter?
Sobald eine Veranstaltung öffentlich (Begriff ist weiter unten näher erklärt) ist, sind die Veranstalter dazu verpflichtet zu kontrollieren, dass keiner der Teilnehmer gegen eine der beiden oben genannten Dinge (Ausgangssperre und indizierte Spiele) verstößt.


Lässt sich diese Pflicht irgendwie auf die Eltern übertragen (z.B. mit einer Einverständniserklärung)?
Nein. Dies ist nicht möglich.
Wohl aber ist es umgekehrt möglich. Ihr könnt die Aufsichtsrechte und -Pflichten der Eltern für die Dauer der Veranstaltung auf euch übertragen.
Dies ermöglicht euren U18 Teilnehmern zwar immer noch nicht indizierte Spiele zu spielen, aber es umgeht die Ausgangssperre, da ihr ja dann für die Dauer der Veranstaltung die erziehungsberechtigte Begleitperson seid.
Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte sich aber darüber bewusst sein, dass mit diesem Schritt viele andere Pflichten auf ihn zu kommen, für die normalerweise die Eltern verantworlich sind. Das reicht von der Haftung bei Unfällen bis zur Verhinderung strafbarer Taten des Schützlings. Ihr habt deutlich weniger Pflichten, wenn ihr die Aufsichtspflicht nicht an euch nehmt und u18 Leute von der Party ausschließt.


Ich möchte die Aufsichtspflicht auf mich nehmen.
Wenn ihr euch trotz der euch damit auferlegten Pflichten dazu entscheidet die Aufsichtspflicht für die u18 Teilnehmer zu übernehmen, braucht ihr von den Eltern von jedem u18 Teilnehmer eine entsprechende Vollmacht.
Weiterhin seid ihr immer noch dazu verpflichtet zu Kontrollieren, dass den u18 Teilnehmern nicht ermöglicht wird, dass sie mit indizierten Medien in Kontakt kommen. Ihr müsst also den Raum trennen. Alleine das, denke ich, ist Grund genug keine u18 Teilnehmer zuzulassen, denn eine Trennung des Raumes zerstört die Athmospäre, genauso wie die ständigen Kontrollen. Denn ihr müsst dafür sorgen, dass sich kein Minderjähriger im falschen Bereich aufhält.
Außer der physikalischen Trennung müsst ihr auch im Netz, falls die beiden Räume über dieses verbunden sind, kontrollieren. Die Minderjährigen dürfen auch hier nicht in Kontakt mit indizierten Medien treten. Ihr dürft also nicht dafür auf der Intranetseite werben und dürft auch nicht offen zugängliche Gameserver für das betreffende Spiel öffnen. Dies ist jedoch vergleichsweise einfach durch Paketfilter, oder Portsperren zu realisieren. Alle höherwertigen Switches bieten diese Möglichkeit.


Weiter oben wurde genannt, dass ich diese Pflichten nur auf einer öffentlichen Veranstaltung habe.
Das ist richtig. Jedoch ist es bei fast keiner Lan-Party möglich diese als privat zu bezeichnen. Damit eine Veranstaltung privat ist, darf sie niergends veröffentlicht werden. Nicht auf einer Webseite, nicht in Foren, nicht in Party-Listen, nicht auf Plakaten, nicht auf Flyern, ...
Außerdem müssend die Teilnehmer persöhnlich eingeladen worden sein.


Aber auf anderen Veranstaltungen hat es doch bis jetzt auch immer geklappt.
Ist ein tolles Motto, nachdem auch leider zu viele Veranstalter sich richten. Die Strafen, die sie dabei riskieren reichen bis zu 50.000 € Strafgeld, oder 5 Jahre Knast.
Mir ist zwar bis jetzt in Deutschland auch noch kein wirklich extremes Beispiel bekannt, riskieren würde ich es jedoch trotzdem nicht.


Weitere Seiten zu diesem Thema:
LANparty.de U18-FAQ
Liste mit Suche von Indizierungen - Mit Altersstufen
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Kommentare     Seite: [0] [1] [2] [3] [4] [5] [6]
03. Dec. 2005 - 17:32 erstellt von nemini
So ich wollte nochmal auf meine Frage zurückkommen, ob eine Party mit Zugangspasswort als privat eingestuft werden kann? Einladungen wurden an Freunde und Bekannte verschickt, jeder darf noch ein paar Leute mitnehmen, im Internet kann man News anschaun und Sitzplatz aussuchen, Anmeldung erfolgt nur mit Anmeldepasswort, dass mit der Einladung verschickt wurde!

mfG
nemini
03. Dec. 2005 - 17:35 erstellt von KnoX
Ich denke, dass so eine Party, als privat angesehen wird. Aber so ganz eindeutig kann man das denke ich nicht sagen, das muss letztendlich immer der Richter entscheiden :-)
03. Dec. 2005 - 17:36 erstellt von nemini
ok thx für schnelle antwort, das reicht mir erste einmal, ich werd nochmal nen anwalt konsultieren, um ganz sicher zu gehn ... ^^

mfG
nemini

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